Aktuelle Coronaregularien
Coronaregularien Gedächtniswald Logabirum in Anlehnung an die aktuelle Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
Bestattungen im Gedächtniswald Logabirum – Unser Hygienekonzept.
- Die Teilnehmerzahl der Trauergäste bei einer Bestattung sollte sich auf einen engen Familien- und Freundeskreis beschränken
- Die Andachtshütte ist bis auf weiteres nicht zugänglich.
- Jede Bank darf mit maximal einem Haushalt besetzt werden.
- Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme, insbesondere bei einer Trauerfeier, am Grab und auf dem Parkplatz, verzichtet werden.
- Während der Trauerrede und am Grab erlaubt es Ihnen der Platz im Wald, zu jeder Zeit genügend Abstand (vorgeschriebener Mindestabstand 1,50 Meter) halten zu können.
- Mit dem Tragen eines medizinischen FFP2, KN 95 oder N 95-Mund-Nasen-Schutzes ist die Einhaltung der Maskenpflicht erfüllt.
- Nach der Bestattung soll ein langes Verweilen, insbesondere in Gruppen, im Wald vermieden werden. Eine Begegnung mit einer eventuell nachfolgenden Trauergemeinde soll damit ausgeschlossen werden.
- Die Zuwegung zum Andachtsplatz verläuft vom Parkplatz gesehen links der Andachtshütte. Der Rückweg zum Parkplatz verläuft entgegengesetzt.
- Die Teilnahme an Gruppenführungen ist nur mit einer Anmeldung auf gedaechtniswald-logbabirum.de oder unter 0491 – 20 349 444 möglich.
- Die maximale Teilnehmerzahl bei Gruppenführungen beträgt 25 Personen.
- Bei einer Gruppenführung besteht zu jeder Zeit Abstandspflicht.
Gez. Gedächtniswald Logabirum
Stand 05. Januar 2022